Neu ab 3. April 2022 Schul-Coronaverordnung
Ab 04.04. 2022 entfällt aufgrund der Vorgaben des
Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.
Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Testen in der Schule wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt.
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Mi, 13. März 2024