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Neu ab 3. April 2022 Schul-Coronaverordnung

Ab 04.04. 2022 entfällt aufgrund der Vorgaben des

Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.


Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Testen in der Schule wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 31. März 2022

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